Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht eine Ergänzung der allgemeinen Regelung des Werkvertragsrechts um spezifische Regelungen eines Bauvertragsrechts vor. So soll u.a. die Rechtsfigur eines Verbraucherbauvertrages künftig im BGB geregelt sein. Neben dem Kündigungs- und Widerrufsrecht sollen Auftraggeber von Bauleistungen demnach gegenüber ausführenden Auftragnehmern ein sogenanntes Anordnungsrecht erhalten, das diesen die einseitige Befugnis zur Änderung der Ausführung einräumt. Der Rechtsprechung des EuGH folgend, sieht der Entwurf auch eine Stärkung der ausführenden Handwerks- und Bauunternehmen vor, wonach diese künftig bei mangelhaftem Material nicht nur einen Anspruch auf Ersatz des Materials, sondern auch für die Kosten für Aus- und neuerlichen Einbau gegenüber dem Hersteller haben.
Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung – Drucksache 18/8486.