Schiedsgerichtsbarkeit

Die Vereinbarung von Schiedsklauseln gewinnt auch im Bauwesen zunehmend an Bedeutung. Die Vorteile gegenüber staatlichen Gerichtsverfahren sind die Diskretion und die Auswahl des Schiedsrichters bzw. der Richterbank durch die Parteien. Letzteres bietet die Möglichkeit diese nicht nur rechtlich versiert durch deren Vorsitzenden, sondern auch mit technischem Sachverstand durch die Beisitzer zu besetzen.

Bei der Benennung zu Schiedsrichtern in Schiedsverfahren profitieren unsere Auftraggeber dabei neben unserer technischen Expertise von unserer Erfahrung als Handelsrichter des Landgerichts München und ehrenamtliche Richter einer Baukammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München.