Technische Strategieberatung

Neben unserer gutachterlichen Tätigkeit im Gerichts- und Privatauftrag kommt der strategischen Beratung  von Rechtsanwälten  in unserer Sachverständigentätigkeit eine wichtige Rolle zu.  Dies ist darin begründet, dass unsere Partner iSd PartGG aufgrund Ihrer technischen und juristischen Ausbildung in der Lage sind, nicht nur bauliche bzw. bautechnische Tatsachen für eine Befundung zu erheben, sondern Fehler und Schwächen einer gegnerischen Partei oder auch von dieser oder Gericht beigezogener Gutachter zu erkennen und prozessstrategisch zu nutzen.

Formulierung von Beweisbeschlüssen

Wie die Frage, so die Antwort! Dies gilt auch und insbesondere für Beweisbeschlüsse iSd § 359 ZPO, weshalb den die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsätzen iSd § 129 ZPO und dem Beweisantritt iSd § 282 ZPO maßgebliche prozessuale Bedeutung zukommt. Für den Beweis durch einen vom Prozessgericht ernannten Sachverständigen sind die zu begutachtenden Punkte gem. § 403 ZPO durch die Parteien zu bezeichnen, weshalb wir neben der primären Begutachtung von Baumängeln und Bauschäden im Auftrag von Rechtsanwaltskanzleien die streitgegenständlichen Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, feststellen und in enger Zusammenarbeit  mit diesen prozessstrategisch bewerten.

Neben unserer gutachterlichen und beratenden Tätigkeit in Zivilsachen sind wir auch in Strafsachen tätig.