Wohnungsrecht und Erbbaurecht
Rechte, die eine unmittelbare Beziehung zwischen einer Person und einer Sache begründen, sind sog. dingliche Rechte. Unterschieden werden dabei das Eigentum als das weitreichendste dingliche Recht und die beschränkt dinglichen Rechte.
Beschränkt dingliche Rechte sind beispielsweise Dienstbarkeiten, wie das Wohnungsrecht, Sicherungs- und Verwertungsrechte, Reallasten, das dingliche Vorkaufsrecht oder auch das Erbbaurecht, die als wertbeeinflussende Merkmale gem. § 6 Abs. 2 ImmoWertV in der Verkehrswertermittlung und damit der Immobilienbewertung zu berücksichtigen sind bzw. selbst Gegenstand der Wertermittlung und damit der Erstattung von Wertgutachten sein können.
Schwerpunkt unserer gutachterlichen Tätigkeit im Bereich der Bewertung von dinglichen Rechten bilden dabei das Erbbaurecht und das Wohnungsrecht.
Die wichtigsten beschränkt dinglichen Rechte
Dienstbarkeiten
• Grunddienstbarkeit
§§ 1018 ff. BGB
Wegerecht
• Nießbrauch
§§ 1030 ff. BGB
Vorbehaltsnießbrauch
Zuwendungsnießbrauch
Vermächtnisnießbrauch
• beschränkt persönliche Dienstbarkeit
§§ 1090 ff. BGB
Wohnungsrecht
Dauerwohnrecht
Leitungsrecht
Erbbaurecht
§ 1 ErbbauRG
Sicherungs- und Verwertungsrechte
§§ 1204 ff. und §§ 1113 ff. BGB
Hypothek, §§ 1113ff.
Grundschuld, §§ 1991ff.
Rentenschuld, §§ 1199ff.
Reallast
§§ 1105 ff. BGB
Geldleistung (Erbbauzins, Kaufpreisrente, Überbaurente) Naturalleistung (Leibgeding/Altenteil)
Dingliches Vorkaufsrecht
§§ 1094 ff. BGB
Erstberatung sachverständiger Gutachter
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