Baustrafrecht und Baugefährdung

Neben unserer gutachterlichen Tätigkeit in Zivilverfahren sind wir auch als Sachverständige in Strafverfahren zu Fragestellungen aus dem Bereich des Baustrafrechts und damit insbesondere der Baugefährdung gem. § 319 Abs.1 StGB und somit zu Fragestellungen ob Gefahr für Leib und Leben Dritter aufgrund zu prüfenden Verstoßes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der Planung, Leitung oder Ausführung der Errichtung oder des Rückbaus (Abbruchs) von Bauwerken tätig.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik

Da es für die allgemein anerkannten Regeln der Technik keine Legaldefinition gibt und auch die höchstrichterliche Rechtsprechung hier zum Teil unterschiedliche Auffassungen vertritt, kommt der technischen Beratung Prozessbevollmächtigter auch in Strafsachen eine wichtige Rolle zu. Auch und insbesondere ob der Tatsache, dass die richterliche Anordnung der Untersuchungshaft gem. § 114 StPO die Mitwirkungsmöglichkeit Beschuldigter nicht unerheblich einschränkt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass einem Beschuldigten zuzurechnende sachkundige Dritte eigene Interessen verfolgen bzw. fachlich nicht in der Lage sind, entlastende Tatsachen zu erheben und an der prozessualen Strategie mitzuwirken.

Verkehrssicherungspflicht und Sorgfaltspflichtverletzung

Im Rahmen unserer Tätigkeit in der Bauwerksprüfung sind wir naturgemäß mit der Prüfpflicht von Bauwerken gem. DIN 1076 und der Verkehrssicherungspflicht Dritter konfrontiert. Daneben sind wir auch in Strafsachen mit technischen Fragestellungen zu möglicher Sorgfaltspflichtverletzung und damit fahrlässigem Verhalten Dritter im Zusammenhang mit der mangelhaften oder unterlassenen Inspektion und Wartung von Bauwerken befasst. In der gutachterlichen Praxis ist dabei sorgfaltspflichtwidriges Unterlassen und damit „Nichtstun“ häufig kausal für Sach- aber eben auch Personenschäden und somit für die Erfüllung des Tatbestandes fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und fahrlässiger Tötung gem. § 222 StGB.

Beratung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

Neben der Begutachtung von Bauschäden im Gerichts- oder Privatauftrag und der technischen Beratung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Straf- und Zivilverfahren, beraten wir auch Rechtsanwaltskanzleien, die in der Rechtsberatung von Bauunternehmen und anderen ausführenden Gewerken, von Architektur- und Bauingenieurbüros sowie anderen Planern oder auch Bauherren, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen tätig sind.