Mietwertgutachten
Auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses erstellen wir Mietwertgutachten über Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Anlässe für die Erstattung von Mietwertgutachten
- Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete iSd. § 558 Abs. 2 BGB
- Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen iSd § 559 BGB
- Mietpreisüberhöhung iSd § 5 Abs. 2 WiStG
- Mietwucher iSd § 291 Abs. 1 Nr. 1 StGB
- Ermittlung der Kostenmiete iSd. §§ 8a u. 8b WoBindG