Nach Auffassung des LG Berlin ist die sogenannte Mietpreisbremse und damit die Regelung des § 556d BGB verfassungswidrig. Demnach liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern vor und damit ein Verstoß weiterlesen…
Nach Auffassung des LG Berlin ist die sogenannte Mietpreisbremse und damit die Regelung des § 556d BGB verfassungswidrig. Demnach liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern vor und damit ein Verstoß weiterlesen…