Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München ist der gestufte Steuertarif, wie er seit 2006 von der Gemeinde Bad Wiessee am Tegernsee angewendet wird, rechtswidrig und führt in der Folge zur weiterlesen…
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München ist der gestufte Steuertarif, wie er seit 2006 von der Gemeinde Bad Wiessee am Tegernsee angewendet wird, rechtswidrig und führt in der Folge zur weiterlesen…