Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines bebauten Grundstücks durch ein Sachverständigengutachten ist neben der methodischen Qualität, die zutreffende Erhebung und Dokumentation der Begutachtungsgrundlagen maßgeblich. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) kommt es bei der Berücksichtigung von Instandsetzungskosten durch Abschläge darauf an, dass sich aus einem Gutachten ergibt, wie sich festgestellte Mängel bzw. Schäden auf den Verkehrswert auswirken. Demnach ist der Nachweiswert eines Gutachtens umso geringer, je weniger unmittelbare tatsächliche Erkenntnisse des Sachverständigen vorliegen – BFH, Urteil vom 24. Oktober 2017 – II R 38/14.