Schutz vor Radon künftig gesetzlich „geregelt“

Am 03. Juli 2017 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung verkündet und damit erstmals auch der Schutz vor Radon gesetzlich „geregelt“. Hintergrund ist die Tatsache, dass Deutschland die Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates der Europäischen Norm in nationales Recht umsetzen muss. Inkrafttreten wird das Gesetz zum 31. Dezember 2018. 222Rn und seine Nuklide liefern den größten Dosisbeitrag (Atemluft) für die Nutzer von Wohn- und Arbeitsräumen. Der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte 222Rn-Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen liegt demnach in Deutschland künftig bei 300 Bq/m³. Das eidgenössische Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt seit 2010 den Wert von 300 Bq/m³ in Wohn- und Aufenthaltsräumen nicht zu überschreiten. Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich gelten in der Schweiz und Südtirol schon seit langem Grenzwerte.