Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende sieht unter § 31 Abs. 1 Nr. 6 vor, dass ab 2022 – innerhalb von 8 Jahren – bei einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 10.00 kWh, alle Messstellen auf einem Grundstück mit Smart Metern (intelligenten Messsystemen) auszustatten sind. Somit würde auch für durchschnittliche Haushalte mit vier bis fünf Personen Smart Metering gesetzlich verpflichtend. In diesem Zusammenhang gab es eine Anfrage von Abgeordneten des Deutschen Bundestages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ob Kosten, Kostenverteilung, Datenschutz und Datensicherheit. Am 25. April 2016 erfolgte die Antwort der Deutschen Bundesregierung.
Smart Home – Smart Solution?