BGH: Gericht muss Privatgutachten würdigen

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat ein Gericht Widersprüche in den Ausführungen eines von Gericht bestellten Sachverständigen  (Gerichtsgutachten) und einem von einer Partei beauftragten Privatgutachter (Parteigutachten) zur Kenntnis zu nehmen und sich damit auseinanderzusetzen – BGH, Beschluss vom 14. Mai 2019 – VIII ZR 126/18.

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