Biozide: Frist zur Identifikation gefährlicher Substanzen bis 2024 verlängert

Biozide (z.B. Terbutryn) finden u.a. Verwendung in Putzen und Farben, um Algen- und Schimmelbefall an Fassaden zu verhindern bzw. zu minimieren, ein Schadenbild, das typisch für gedämmte Fassaden (WDVS) ist. Die EU-Verordnung Nr. 528/2012 des EU-Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 regelt die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten innerhalb der EU. Die Frist zur Identifikation gefährlicher Substanzen unter diesen und deren möglicher Ersatz ist laut dem aktuellen Bericht der EU-Kommission zum nachhaltigen Gebrauch von Bioziden und möglichen Maßnahmen zur Risikominimierung für Mensch und Umwelt von 2015 bis 2024 verlängert worden.

http://ec.europa.eu/health/biocides/docs/2016_report_sustainableuse_biocides_en.pdf