Die novellierte Abfall-Verzeichnisverordnung (AVV) tritt in Kürze in Kraft. Dann werden Dämmplatten (WDVS), die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododekan (HBCD) enthalten, als gefährlicher Abfall, sprich Sondermüll, eingestuft, mit der Folge, dass Dämmstoffe, die Polysterolschäume enthalten, künftig in speziell für deren Verwertung bzw. Beseitigung genehmigten Müllverbrennungsanlagen beseitigt werden müssen.