Der Bundesrat hat in seiner 952. Sitzung am 16. Dezember 2016 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) beschlossen. Kommende Woche wird die Zustimmung der Bundesregierung erwartet. Dem Entwurf zufolge wären HBCD-haltige Dämmmaterialien entgegen der seit 1. Oktober 2016 gültigen Abfallverzeichnisverordnung (AVV) erst am 31.12.2017 als Sondermüll einzustufen und dürften bis dahin als Baumischabfall in der Müllverbrennungsanlage verfeuert werden. Hintergrund des von den Bundesländern Rheinland-Pfalz (SPD/FDP/Grüne), Saarland (CDU/SPD) und Sachsen (CDU/SPD) imitierten Entwurfs soll ein Entsorgungsproblem HBCD-haltiger Dämmstoffe mittelständischer Anbieter von Dämmleistungen sein.