Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erwartungsgemäß entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht mit EU-Recht, in concreto der Dienstleistungsrichtlinie RL 2006/123/EG vereinbar sind – EuGH, Urteil vom 04. Juli 2019 – C-377/17.
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