Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2016 beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Einhaltung der Bestimmungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu reglementierten Berufen (Richtlinie 2006/123/EG) eingereicht. Nach Auffassung der Kommission ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und damit die in dieser geregelten Vereinbarung von Mindest- und Höchsthonoraren mit der EU-Richtlinie nicht vereinbar.