Trocknungstechnik
Da wir im Rahmen unserer gutachterlichen Tätigkeit im Bereich Schimmelpilzschäden feststellen müssen, dass es sowohl Planern als auch Ausführenden häufig an der erforderlichen Sachkunde in Trocknungstechnik mangelt, nimmt die Begutachtung von Schimmelpilzbildung infolge unterlassener oder nicht fachgerechter Trocknungsmaßnahmen nach Feuchteschaden und Wasserschaden einen Schwerpunkt unserer gutachterlichen Tätigkeit im Fachgebiet Schimmelpilzschäden ein.
Die sachverständige Vergütung erfolgt dabei auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung als Zeitvergütung.