Tübingen: Baulücken müssen geschlossen werden

Der Tübinger Gemeinderat hat am gestrigen Donnerstag mit 26.10 Stimmen für die Anordnung eines Baugebots iSd § 176 BauGB votiert. Binnen einer Frist von zwei Jahren haben Eigentümer baureifen Landes iSd § 5 Abs.4 ImmoWertV dieses daher zu bebauen oder an Dritte bzw. zum Verkehrswert iSd § 194 BauGB an die Stadt Tübingen zu veräußern.

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